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   OLG Jena, 14.12.2009 - 1 Ws 416/09   

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https://dejure.org/2009,23169
OLG Jena, 14.12.2009 - 1 Ws 416/09 (https://dejure.org/2009,23169)
OLG Jena, Entscheidung vom 14.12.2009 - 1 Ws 416/09 (https://dejure.org/2009,23169)
OLG Jena, Entscheidung vom 14. Dezember 2009 - 1 Ws 416/09 (https://dejure.org/2009,23169)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialprognose i.R.d. Führungsaufsicht; Umfang der Begründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialprognose im Rahmen der Führungsaufsicht; Umfang der Begründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 189
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 34.88

    Feuchtigkeitsschäden an Gemeindestraße - Auf den (richterrechtlichen)

    Auszug aus OLG Jena, 14.12.2009 - 1 Ws 416/09
    Die Anordnung, dass die Maßregel der Führungsaufsicht entfällt, hat Ausnahmecharakter und setzt eine positive Prognose für den Verurteilten voraus, an die strengere Maßstäbe anzulegen sind, als an die für eine Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB erforderliche Prognose; verbleibende Zweifel gehen dabei zu Lasten des Verurteilten (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1990, 180; KG Berlin JR 1993, 302 ; OLG Karlsruhe MDR 1987, 784 ; Fischer, StGB , 56. Aufl., § 68f Rdnr. 9).
  • BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80

    Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Jena, 14.12.2009 - 1 Ws 416/09
    Das Institut der Führungsaufsicht nach § 68f StGB hat die Aufgabe, gefährliche oder gefährdete Täter in ihrer Lebensführung in Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen und zu überwachen, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten (BVerfGE 55, 28, 29).
  • KG, 31.08.2005 - 5 Ws 389/05

    Führungsaufsicht: Automatischer Eintritt der Führungsaufsicht gemäß § 68f Abs 1 S

    Auszug aus OLG Jena, 14.12.2009 - 1 Ws 416/09
    Eine zunächst versehentlich unterbliebene Entscheidung kann jedoch nachgeholt werden (vgl. KG Berlin NStZ 2006, 580, 581).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2000 - 1 Ws 189/00

    Aussetzung; Strafvollstreckung; Bewährung; Sozialprognose; Lebensführung;

    Auszug aus OLG Jena, 14.12.2009 - 1 Ws 416/09
    Eine vorzeitige Entlassung in anderer Sache auf Grund einer günstigen Prognose gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB führt daher nicht automatisch auch zum Entfallen der Führungsaufsicht (vgl. OLG Düsseldorf wistra 2000, 314 ).
  • OLG Karlsruhe, 28.01.1987 - 1 Ws 9/87
    Auszug aus OLG Jena, 14.12.2009 - 1 Ws 416/09
    Die Anordnung, dass die Maßregel der Führungsaufsicht entfällt, hat Ausnahmecharakter und setzt eine positive Prognose für den Verurteilten voraus, an die strengere Maßstäbe anzulegen sind, als an die für eine Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB erforderliche Prognose; verbleibende Zweifel gehen dabei zu Lasten des Verurteilten (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1990, 180; KG Berlin JR 1993, 302 ; OLG Karlsruhe MDR 1987, 784 ; Fischer, StGB , 56. Aufl., § 68f Rdnr. 9).
  • OLG Jena, 26.10.2009 - 1 Ws 431/09

    Fehlende Bestimmtheit einer im Rahmen der Führungsaufsicht erteilten Weisung

    Auszug aus OLG Jena, 14.12.2009 - 1 Ws 416/09
    Je mehr eine im Rahmen der Führungsaufsicht erteilte Weisung die Lebensführung des Verurteilten beschneidet, umso höher ist der Begründungsbedarf in dem anordnenden Beschluss, um den Beschwerdegericht die Überprüfung auf Ermessensfehler zu ermöglichen (vgl. Beschluss des Senats vom 26.10.2009, Az.: 1 Ws 431/09, bei juris).
  • OLG Naumburg, 02.03.1993 - 2 Ws (RH) 209/92

    Grenztruppen der NVA; Fahnenflucht; Opfer politischer Verfolgung; Freiheitlich

    Auszug aus OLG Jena, 14.12.2009 - 1 Ws 416/09
    Die Anordnung, dass die Maßregel der Führungsaufsicht entfällt, hat Ausnahmecharakter und setzt eine positive Prognose für den Verurteilten voraus, an die strengere Maßstäbe anzulegen sind, als an die für eine Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB erforderliche Prognose; verbleibende Zweifel gehen dabei zu Lasten des Verurteilten (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1990, 180; KG Berlin JR 1993, 302 ; OLG Karlsruhe MDR 1987, 784 ; Fischer, StGB , 56. Aufl., § 68f Rdnr. 9).
  • OLG Nürnberg, 08.12.1998 - Ws 1496/98

    Überprüfbarkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht bei

    Auszug aus OLG Jena, 14.12.2009 - 1 Ws 416/09
    Die Strafvollstreckungskammer, die den Verurteilten zudem mündlich anhört und damit über einen eigenen Eindruck von der Täterpersönlichkeit verfügt, hat deshalb bei der Auswahl der erforderlichen Weisungen einen Ermessensspielraum (OLG Nürnberg NStZ-RR 1999, 175 ; Beschluss des Senats vom 02.03.2006, 1 Ws 66/06 bei juris).
  • OLG Jena, 02.03.2006 - 1 Ws 66/06

    Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Jena, 14.12.2009 - 1 Ws 416/09
    Die Strafvollstreckungskammer, die den Verurteilten zudem mündlich anhört und damit über einen eigenen Eindruck von der Täterpersönlichkeit verfügt, hat deshalb bei der Auswahl der erforderlichen Weisungen einen Ermessensspielraum (OLG Nürnberg NStZ-RR 1999, 175 ; Beschluss des Senats vom 02.03.2006, 1 Ws 66/06 bei juris).
  • OLG Rostock, 21.09.2016 - 20 Ws 234/16

    Maßregelvollstreckung: Erledigungserklärung der Unterbringung in einem

    Der Verurteilte muss selbst zweifelsfrei erkennen können, was von ihm erwartet wird, wann er gegen eine Weisung nach Nr. 1 der Vorschrift verstößt und sich strafbar macht (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 27.10.2009 - 2 Ws 509/09, BeckRS 2009, 88154; OLG Oldenburg, Beschl. v. 05.01.2009 - 1 Ws 758/08, BeckRS 2009, 01744; OLG Jena, Beschl. v. 14.12.2009 - 1 Ws 416/09, NStZ-RR 2010, 189).
  • OLG Dresden, 05.06.2015 - 2 Ws 248/15

    Rechtliche Überprüfung von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    Wenn die umfassende Sozialisierungsaufgabe dieses Instituts, gefährliche oder gefährdete Täter in ihrer Lebensführung in Freiheit über einen gewissen kritischen Zeitraum hinweg zu unterstützen und zu überwachen, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten (BVerfGE 55, 28, [29]), wirksam sein soll, setzt dies Weisungen voraus, die auf den Täter, die Tat, derentwegen er verurteilt wurde, und damit zusammenhängend die von ihm ausgehende Gefährlichkeit hinsichtlich der Begehung weiterer Straftaten möglichst genau abgestimmt sind (std. Rspr des Senats; OLG Jena, Beschluss vom 14. Dezember 2009, [Az.: 1 Ws 416/09], zitiert nach juris).
  • OLG Rostock, 23.11.2011 - I Ws 345/11

    Führungsaufsicht: Weisung des Wohnens in einer geschlossenen Therapieeinrichtung

    Der Verurteilte muss selbst zweifelsfrei erkennen können, was von ihm erwartet wird, wann er gegen eine Weisung nach Nr. 1 der Vorschrift verstößt und sich strafbar macht (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 27.10.2009 - 2 Ws 509/09, BeckRS 2009, 88154; OLG Oldenburg, Beschl. v. 05.01.2009 - 1 Ws 758/08, BeckRS 2009, 01744; OLG Jena, Beschl. v. 14.12.2009 - 1 Ws 416/09, NStZ-RR 2010, 189).

    Aus diesem Grund wird der Begriff "Verlassen" i.S.d. § 68b I 1 Nr. 1 StGB überwiegend einschränkend dahin interpretiert, dass ein kurzfristiges, z.B. eintägiges Entfernen nicht erfasst ist (OLG Jena, Beschl. v. 14.12.2009 - 1 Ws 416/09, NStZ-RR 2010, 189, 190 m.w.Nachw.).

  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 2 Ws 190/12

    Eintritt von Führungsaufsicht und Weisungen

    Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. Senatsbeschluss vom 01. Februar 2011 - 2 Ws 327/10 - m.w.N., Senatsbeschluss vom 11. November 2010 - 2 Ws 301/10 m.w.N. und Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2010 - 2 Ws 283/10; Thüring. OLG, NStZ-RR 2010, 189 f; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 283; KG, JR 1988, 295 (296); OLG Düsseldorf, StV 1995, 539; …
  • OLG Jena, 14.08.2014 - 1 Ws 345/14

    Führungsaufsicht: Elektronische Überwachung des Aufenthaltsortes des

    Das unter Ziffer III. 7. (Satz 1) getroffene, auf das Stadtgebiet Erfurt bezogene uneingeschränkte Verlassensverbot ist - soweit die Strafvollstreckungskammer damit auf der Grundlage des § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB auch jedes vorübergehende Verlassen des Wohn- oder Aufenthaltsortes ohne vorherige Erlaubnis der Führungsaufsichtsstelle unterbinden wollte - im Übrigen bislang nicht in einer Weise begründet worden, die den gesteigerten Begründungsanforderungen, die an ein solches Verbot zu stellen sind (vgl. Senatsbeschluss NStZ-RR 2010, 189), genügen würde.
  • OLG Jena, 01.12.2011 - 1 Ws 526/11

    Führungsaufsicht: Weisung über die Wohnsitznahme im Inland

    Wenn diese umfassende Sozialisierungshilfe wirksam sein soll, setzt dies Weisungen voraus, die auf den Täter, die Tat, deretwegen er verurteilt wurde, und damit zusammenhängend die von ihm ausgehende Gefährlichkeit hinsichtlich der Begehung weiterer Straftaten möglichst genau abgestimmt sind (Senatsbeschluss vom 14.12.2009, 1 Ws 416/09, juris).
  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 1 Ws 190/12

    Elektronische Fußfessel, Zulässigkeit, Führungsaufsicht, Weisung

    Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. Senatsbeschluss vom 01. Februar 2011 - 2 Ws 327/10 - m.w.N., Senatsbeschluss vom 11. November 2010 - 2 Ws 301/10 m.w.N. und Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2010 - 2 Ws 283/10; Thüring. OLG, NStZ-RR 2010, 189 f; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 283; KG, JR 1988, 295 (296); OLG Düsseldorf, StV 1995, 539; …
  • OLG Jena, 23.04.2013 - 1 Ws 106/13

    Gesetzliche Führungsaufsicht: Reichweite und inhaltliche Bestimmtheit von

    "Verlassen" bedeutet dabei nicht gänzlichen Wegzug, sondern bloß vorübergehendes Verlassen des Wohn- oder Aufenthaltsortes oder eines bestimmten Bereichs (vgl. Senatsbeschluss vom 14.12.2009, 1 Ws 416/09).
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